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   BGH, 26.03.1987 - III ZR 94/86   

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https://dejure.org/1987,19266
BGH, 26.03.1987 - III ZR 94/86 (https://dejure.org/1987,19266)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1987 - III ZR 94/86 (https://dejure.org/1987,19266)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1987 - III ZR 94/86 (https://dejure.org/1987,19266)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1975 - III ZR 141/72

    Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aus enteignendem Eingriff in einen

    Auszug aus BGH, 26.03.1987 - III ZR 94/86
    Rechtsbedenkenfrei orientiert das Berufungsgericht die der Klägerin zustehende Entschädigung am Ertragsverlust; dabei handelt es sich um eine vereinfachte Berechnung für die Folgen einer vorübergehenden Substanzentziehung beim eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Senatsurteil vom 14. Juli 1975 - III ZR 141/72 - NJW 1975, 1966 ff. m. w. Nachw.).

    Das Berufungsgericht hat erkannt, daß - wie der Senat in seinem angeführten Urteil vom 14. Juli 1975 (aaO) ausgesprochen hat - auch ein mit Verlust arbeitender Gewerbebetrieb noch vorübergehende Substanzeinbußen erleiden kann.

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 26.03.1987 - III ZR 94/86
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Kröner, Boujong, Dr. Engelhardt und Dr. Werp am 26. März 1987 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39).
  • BGH, 01.02.1982 - III ZR 93/80

    U-Bahn-Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 26.03.1987 - III ZR 94/86
    Die nach § 287 ZPO vorgenommene tatrichterliche Schätzung des Ertragsverlusts kann in der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden, ob sie auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht oder entscheidungserhebliche Tatsachen außer acht gelassen wurden (vgl. Senatsurteil BGHZ 83, 61, 66).
  • BGH, 07.07.1980 - III ZR 32/79
    Auszug aus BGH, 26.03.1987 - III ZR 94/86
    Dabei übersehen Berufungsgericht und Revision, daß die Klägerin einen gewissen "Sockelbetrag" ihrer Ertragseinbußen entschädigungslos hinnehmen muß, weil die U-Bahn-Bauarbeiten auch Bezug zu der Straße haben, unter der die Bahn angelegt wird (Senatsurteil vom 7. Juli 1980 - III ZR 32/79 = NJW 1980, 2703, 2704; Krohn/Löwisch, Eigentumsgarantie, Enteignung, Entschädigung, 3. Aufl. Rdn. 139; Nüßgens/Boujong, Eigentum, Sozialbindung, Enteignung, 1987, Rdn. 112).
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